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Umsatzsteuer-Rückerstattung für Wasserhausanschlüsse der Jahre 2000 bis 2008

Private Haushaltskunden erhalten einen Teil des Umsatzsteuerbetrages zurück.

Aufgrund einer aktuellen Entscheidungs des Bundesfinanzhofs (BFH) besteht für private Neubaukunden, die zwischen 2000 und 2008 einen Wasserhausanschluss von den Stadtwerken Bielefeld erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuersteuerbetrags zurück zu erhalten. Damit revidiert der BFH eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000. Statt des vollen Umsatzsteuersatzes von 16 % bzw. ab 2007 19 %, wie vom Bundesfinanzministerium im Jahr 2000 beschlossen, hätte demnach nur der ermäßigte Satz von 7 % verwendet werden können. Private Neubaukunden können daher die Rückzahlung von in den Jahren 2000 bis 2008 zuviel geleisteten Umsatzsteuerbeträgen mit einem Formular, welches unten auf dieser Seite zum Download bereitsteht, bei den Stadtwerken Bielefeld beantragen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur möglich ist für Wasserhausanschlüsse,

  • die in der Zeit von ca. Mitte 2000 bis Herbst 2008 hergestellt wurden,
  • die nicht einem Umsatzsteuersatz von 7 % abgerechnet wurden,
  • die nicht für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung nach § 15 UStG erfolgten und
  • die direkt an die Stadtwerke Bielefeld GmbH gezahlt wurden (durch einen Bauträger an Sie abgerechnete Wasserhausanschlüsse sind von einer Abwicklung durch die Stadtwerke Bielefeld ausgeschlossen).


Download des pdf-Antragsformulares


Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben, soweit möglich mit einer Kopie Ihrer Rechnung, an die vorgegebene Adresse. Ein weitestgehend vollständig ausgefülltes Dokument hilft uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und die Erstattung des Differenzbetrages zu prüfen.

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.

Rückfragen zur Abwicklung stellen Sie telefonisch kostenfrei unter 0800 / 1007175
oder per E-Mail (s. Kontakt rechts).