
Ihr Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Diese Preiskomponenten lassen sich in verschiedene Bestandteile aufteilen: Steuern und Abgaben, sonstige Belastungen, Netzkosten sowie Energiekosten.
Die Steuern, Abgaben und sonstigen Belastungen betragen 46% des Gesamtpreises und setzen sich aus der Mehrwertsteuer, der Ökosteuer, aus den Entgelten für EEG und Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Konzessionsabgabe zusammen. In den vergangenen Jahren hat der Preisbestandteil „Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen“ stetig zugenommen. Diese Belastungen werden staatlich festgelegt und unterliegen somit nicht den Einflüssen des Marktes oder der Stadtwerke.
Das Gleiche gilt für die Netzentgelte, die 25% des Gesamtpreises ausmachen. Sie werden vom jeweils zuständigen örtlichen Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms erhoben. Die Netzkosten sowie die Steuern, Abgaben und sonstigen Belastungen ergeben somit zusammen etwa 71% des Strompreises.
Bleiben schließlich noch die Kosten für den Energieeinkauf, Vertrieb, Kundenbetreuung und Abrechnung. Sie machen 29% des Strompreises aus. Allein dieser Preisbestandteil obliegt noch den Markteinflüssen, die den Preis durch Angebot und Nachfrage verändern.
Strompreis = Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen + Netzkosten + Energiekosten
Netznutzung
Das Entgelt für Netznutzung beinhaltet die Kosten für den Aufbau und die Instandhaltung des Stromverteilnetzes. Dieses Entgelt zahlen die Stromkunden für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber. Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.
Konzessionsabgabe
Die jeweils zuständige Kommune stellt den Netzbetreibern die Nutzung der öffentlichen Straßen und Grundstücke für das Stromnetz zur Verfügung. Dafür zahlen die Netzbetreiber ein Entgelt in Form der Konzessionsabgabe. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune.
Entgelt KWK-G (Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung)
Mit diesem Gesetz werden in Deutschland die Modernisierung und der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine Minderung der CO2-Emissionen erreicht werden. Im Unterschied zum EEG werden die Mehrkosten des KWK-G über die Netzentgelte des Netzbetreibers an die Endkunden/Stromabnehmer weitergegeben.
Hoheitliches Entgelt EEG (Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien)
Das EEG regelt die die Verpflichtung für die Energieversorgungsunternehmen (Netzbetreiber und Stromhändler) zur Abnahme von Strom aus regenerativen Energiequellen (Wind, Wasser, Sonne und Biomasse). Zudem müssen die Energieversorgungsunternehmen den gesamten erzeugten Ökostrom vorrangig in ihr Netz aufnehmen und mit dafür festgelegten Sätzen vergüten. Diese Vergütung durch das EEG verläuft nach einem Umlageverfahren, d. h. sie wird auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Stromsteuer
Das Stromsteuergesetz (kurz: StromStG) ist ein deutsches Steuergesetz betreffend die Besteuerung des Stromverbrauchs. Die Stromsteuer gehört zu den so genannten Ökosteuern. Die Stromsteuer wird von den Energielieferanten erhoben und an die zuständige Stelle abgeführt.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Aktuell beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Der ermäßigte Satz beträgt 7 % (u. a. für Trinkwasser).